Gesetzeskonform nach §5 ArbSchG
Seit 2013 gesetzlich verpflichtend — für jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur rechtssicheren Dokumentation.
01 — Rechtlicher Rahmen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen — einschließlich psychischer Belastungen. Diese Erweiterung gilt seit der Novellierung 2013 und betrifft ausnahmslos jedes Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe.
Psychische Belastungen umfassen dabei ein breites Spektrum: Zeitdruck, emotionale Anforderungen, mangelnde Handlungsspielräume, fehlende soziale Unterstützung oder unklare Rollenanforderungen. Wer diese Gefährdungen nicht systematisch erfasst und bewertet, handelt gesetzwidrig — mit konkreten Konsequenzen.
Die Beurteilung muss dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Allgemeine Mitarbeiterbefragungen ohne psychologische Fundierung genügen den gesetzlichen Anforderungen in der Regel nicht.
02 — Unser Vorgehen
03 — Leistungsumfang
04 — Zielgruppen
05 — Investition
Die Kosten einer psychischen Gefährdungsbeurteilung richten sich nach Ihrer Mitarbeiterzahl, der Anzahl der zu beurteilenden Tätigkeitsbereiche sowie dem gewünschten Leistungsumfang. Jedes Unternehmen ist anders — deshalb erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf: In einem kurzen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und geben Ihnen eine belastbare Einschätzung.
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