Gesetzeskonform nach §5 ArbSchG

Psychische
Gefährdungsbeurteilung

Seit 2013 gesetzlich verpflichtend — für jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur rechtssicheren Dokumentation.

01 — Rechtlicher Rahmen

Was schreibt das Gesetz vor?

§5 ArbSchG — Pflicht seit 2013

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen — einschließlich psychischer Belastungen. Diese Erweiterung gilt seit der Novellierung 2013 und betrifft ausnahmslos jedes Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe.

Psychische Belastungen umfassen dabei ein breites Spektrum: Zeitdruck, emotionale Anforderungen, mangelnde Handlungsspielräume, fehlende soziale Unterstützung oder unklare Rollenanforderungen. Wer diese Gefährdungen nicht systematisch erfasst und bewertet, handelt gesetzwidrig — mit konkreten Konsequenzen.

Die Beurteilung muss dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Allgemeine Mitarbeiterbefragungen ohne psychologische Fundierung genügen den gesetzlichen Anforderungen in der Regel nicht.

Key Facts auf einen Blick
Gesetzliche Grundlage
§5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — Pflicht seit 2013 für alle Unternehmen ab 1 Mitarbeiter
Bußgeld bei Verstoß
Bis zu 25.000 € Ordnungsgeld pro Verstoß durch Gewerbeaufsichtsamt oder Berufsgenossenschaft
Kontrollierende Behörden
Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft (BG), Arbeitsschutzbehörden der Länder
Dokumentationspflicht
Ergebnisse und Maßnahmen müssen schriftlich dokumentiert und nachweisbar aufbewahrt werden

02 — Unser Vorgehen

In 5 Schritten zur rechtssicheren GPU

1
Erstgespräch & Analyse
Wir erfassen Ihre Unternehmensstruktur, Branche und bestehende Maßnahmen — kostenlos und unverbindlich.
2
Anonyme Befragung
Psychologisch validierte, DSGVO-konforme Befragung Ihrer Mitarbeitenden — vollständig anonym und diskret.
3
Auswertung & Bericht
Detaillierte Analyse der Ergebnisse mit klarer Risikobewertung, aufbereitet für Ihren Betrieb.
4
Maßnahmen­planung
Gemeinsam erarbeiten wir praxistaugliche Maßnahmen und legen Verantwortlichkeiten sowie Fristen fest.
5
Dokumentation & Übergabe
Rechtssichere Dokumentation aller Ergebnisse und Maßnahmen — prüffähig für Behörden und Berufsgenossenschaften.

03 — Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Bedarfsanalyse
  • Analyse der Unternehmensstruktur und Tätigkeitsprofile
  • Erhebung vorhandener Belastungsfaktoren und Schutzfaktoren
  • Abstimmung mit Ihrem Betriebsrat oder Arbeitnehmervertretung
  • Entwicklung eines maßgeschneiderten Befragungskonzepts
  • Technische und organisatorische Vorbereitung der Erhebung
Durchführung
  • Anonyme Mitarbeiterbefragung mit wissenschaftlich validierten Instrumenten
  • DSGVO-konforme Datenerhebung und -verarbeitung
  • Moderation von Fokusgruppen bei Bedarf
  • Beobachtungsgestützte Arbeitsplatzanalyse (optional)
  • Begleitung des gesamten Befragungsprozesses durch unser Team
Nachbereitung
  • Detaillierter Ergebnisbericht mit Risikobewertung und Handlungsempfehlungen
  • Maßnahmenplan mit Priorisierung und Zuständigkeiten
  • Rechtssichere Dokumentation nach §5 ArbSchG
  • Präsentation der Ergebnisse für Führungskreis oder Betriebsrat
  • Optionale Begleitung bei der Maßnahmenumsetzung

04 — Zielgruppen

Für wen ist die GPU geeignet?

KMU ab 10 Mitarbeitenden
Mittelständische Unternehmen, die ihre Compliance-Anforderungen erfüllen und gleichzeitig das Wohlbefinden ihrer Teams stärken möchten.
Konzerne & Großunternehmen
Komplexe Organisationsstrukturen mit mehreren Standorten und Abteilungen — wir entwickeln skalierbare Konzepte für Ihre gesamte Belegschaft.
Öffentliche Einrichtungen
Behörden, Schulen, Krankenhäuser und kommunale Unternehmen mit spezifischen Belastungsprofilen und besonderen Anforderungen an die Anonymität.
Startups & Scale-ups
Schnell wachsende Unternehmen, die von Anfang an eine gesunde Organisationskultur aufbauen und rechtliche Risiken frühzeitig ausschließen möchten.

05 — Investition

Transparente Konditionen

Individuell kalkuliert — kein Einheitspreis

Die Kosten einer psychischen Gefährdungsbeurteilung richten sich nach Ihrer Mitarbeiterzahl, der Anzahl der zu beurteilenden Tätigkeitsbereiche sowie dem gewünschten Leistungsumfang. Jedes Unternehmen ist anders — deshalb erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf: In einem kurzen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und geben Ihnen eine belastbare Einschätzung.

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