Das Wichtigste kompakt erklärt
Das Wichtigste zur psychischen Gefährdungsbeurteilung, zu Ablauf, Kosten und Datenschutz – kompakt erklärt.
Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja. Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Sie gilt für jeden Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
In drei Schritten: Analyse (anonyme Befragung, Kennzahlen, ggf. Workshops), Bewertung & Maßnahmen (Priorisierung und konkreter Plan) sowie Wirksamkeit & Dokumentation (Überprüfung und rechtssichere Doku). Vor Ort oder digital.
Ist das Ganze wirklich anonym und DSGVO-konform?
Ja. Befragungen sind anonym, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Die gesamte Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Das hängt von Teamgröße, Standorten und gewünschtem Umfang ab. Nutzen Sie unseren interaktiven Kostenrechner für einen Richtwert – oder fordern Sie ein individuelles Angebot an. Wir arbeiten mit transparenten Paketen (Basis, Standard, Premium).
Wie lange dauert es bis zum Ergebnis?
Je nach Umfang liegen erste belastbare Ergebnisse oft innerhalb von rund zwei Wochen vor. Den genauen Zeitplan stimmen wir im Erstgespräch ab.
Für welche Unternehmen ist das geeignet?
Für alle – vom kleinen und mittleren Unternehmen über Behörden bis zum Konzern. Wir skalieren Vorgehen und Umfang passend zu Ihrer Organisation, bundesweit.
Was unterscheidet euch von Standard-Anbietern?
Wir liefern kein Formular für die Schublade. Sie bekommen belastbare Ergebnisse, konkrete Maßnahmen und eine persönliche Begleitung durch die Gründer – diskret, wissenschaftlich fundiert und praxisnah.
Bietet ihr auch Coaching an?
Ja. Neben der Gefährdungsbeurteilung bieten wir Executive Coaching für Führungskräfte und Mental Health Coaching für Teams – einzeln oder als Teil eines Gesamtpakets.
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