Die häufigste Frage, die wir im Erstgespräch hören: Was kostet das? Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an — und das ist keine Ausrede, sondern die Realität.
Warum es keine Pauschalpreise gibt
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist kein standardisiertes Produkt, das man aus dem Regal nimmt. Der tatsächliche Aufwand und damit die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl Mitarbeitende: Je größer die Belegschaft, desto aufwendiger die valide Befragung und Auswertung
- Anzahl Arbeitsbereiche und Abteilungen: Jeder Bereich erfordert eine separate Beurteilung — eine Verwaltungsabteilung unterscheidet sich grundlegend von einer Produktionshalle
- Tiefe der Analyse: Standardbefragung, qualitative Interviews oder kombinierte Beobachtungsverfahren haben unterschiedliche Kosten- und Erkenntnisprofile
- Begleitungsumfang: Reine Durchführung oder vollständige Prozessbegleitung inklusive Maßnahmenentwicklung und Umsetzungscoaching
- Dokumentationstiefe: Interne Verwendung oder behördenfeste Prüfdokumentation für Betriebsprüfungen
Marktübliche Preisspannen
Um eine erste Orientierung zu geben: Das ist, was verschiedene Anbietertypen am Markt derzeit verlangen.
| Anbietertyp | Preisspanne | Besonderheit |
|---|---|---|
| Online-Tools (self-service) | ab 200 € | Keine Beratung, keine Dokumentation |
| Unternehmensberater (standard) | 2.000–8.000 € | Oft generisch, wenig Fachtiefe |
| Arbeitsmediziner | 3.000–12.000 € | Stark medizinisch fokussiert |
| Spezialisierte Beratung | 4.000–20.000 € | Individuell, rechtssicher |
| Große Beratungsunternehmen | 20.000–60.000 €+ | Viel Overhead, wenig Individualität |
Die günstigsten Angebote am Markt sind selten rechtssicher oder valide. Wer 200 € für ein Online-Tool ausgibt, hat damit im Zweifelsfall keine Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Gesetzes — sondern eine ausgefüllte Checkliste.
Fördermöglichkeiten und steuerliche Absetzbarkeit
Die Investition in eine psychische Gefährdungsbeurteilung lässt sich in vielen Fällen erheblich reduzieren:
- Berufsgenossenschaft (BG): Viele Berufsgenossenschaften fördern präventive Maßnahmen im Bereich psychischer Gesundheit — teils durch direkte Zuschüsse, teils durch Prämiennachlässe auf Beiträge
- BMAS-Förderprogramme: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt über das Programm „Arbeit: sicher und fair" Mittel für betriebliche Prävention bereit
- Krankenkassen-Kooperationen: Gesetzliche Krankenkassen haben gemäß §20b SGB V einen Auftrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung und können Maßnahmen kofinanzieren
- Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für die Gefährdungsbeurteilung sind in voller Höhe als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar — reduziert den tatsächlichen Netto-Aufwand erheblich
Das Fazit: Kosten vs. Risiken
Kein Unternehmen kann es sich leisten, die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durchzuführen. Die Kosten einer unterlassenen Beurteilung — Bußgelder bis 25.000 €, Ausfalltage durch Burnout, Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen — übersteigen die Investition bei weitem.
Studien zeigen: Unternehmen, die systematisch in psychische Gesundheitsmaßnahmen investieren, erzielen einen ROI von bis zu 1:13. Das bedeutet: Für jeden investierten Euro entstehen bis zu 13 € an Einsparungen durch reduzierte Fehlzeiten, geringere Fluktuation und höhere Produktivität. Die Frage ist nicht, ob man sich eine Gefährdungsbeurteilung leisten kann — sondern ob man es sich leisten kann, darauf zu verzichten.
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